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Stand: 05.05.2011
Zusammenfassung der Handlungsempfehlungen des EEG-Erfahrungsberichts
Die Bundesregierung hat am 28. September 2010 ein Energiekonzept beschlossen, das Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien enthält. Diese sind ambitioniert und sollen nicht verändert werden. Vor dem Hintergrund des Atomunglücks in Japan und der infolge dessen vorgesehenen Änderungen der Laufzeiten der Kernkraftwerke in Deutschland müssen allerdings die Anstrengun-gen zur Erreichung dieser Ziele dynamisch vorangetrieben werden. Insgesamt stehen folgende Leitlinien im Vordergrund:
- Ausbau der erneuerbaren Energien dynamisch vorantreiben;
- Kosteneffizienz steigern;
- Markt-, Netz- und Systemintegration vorantreiben;
- An bewährten Grundprinzipien des EEG festhalten (insbesondere Einspeisevorrang und gesetzliche Einspeisevergütung).
Biomasse
- Drastisch vereinfachtes Vergütungssystem mit 4 leistungsbezogenen Anlagenkategorien (Grundvergütung zwischen 6 und 14,3 ct/ kWh) und 2 Rohstoff-vergütungsklassen (Rohstoffvergütungsklasse I mit 6 ct/kWh und Rohstoffvergütungsklasse II mit 8 ct/kWh).
- Gesonderte Vergütung für Bioabfallvergärungsanlagen zur Mobilisierung von Abfall- und Reststoffen
- Gestaffelte Zusatzvergütung (1 bis 2 ct) für die Biomethaneinspeisung
- Für Altanlagen Halbierung des Güllebonus, wenn diese bereits vor 2009 in Betrieb gingen und den Güllebonus mit dem EEG 2009 erst nachträglich bekamen.
- Im Schnitt Absenkung des Vergütungsniveaus um 10 – 15 %, insbesondere bei Kleinanlagen; so sinkt die Vergütung für eine typische 150 kW-Anlage von bisher rund 26 ct/kWh auf künftig 20 – 22 ct/kWh.
- Erhöhung der Degression von 1 auf 2 % auf die rohstoffunabhängige Vergütung, d.h. die Rohstoffvergütung unterliegt künftig nicht mehr der Degression, da Rohstoffpreise auf dem Weltmarkt bestimmt werden und somit kein Kostensenkungspotenzial haben.
- Für Strom aus Biogas Begrenzung des Einsatzes von Mais und Getreidekorn auf 60 % (energetisch);
- Streichung der Vergütung für die Altholzverbrennung.
- Einführung einer anteiligen Vergütung (d.h. beide Rohstoffklassen können gemischt werden). Dies vereinfacht den Einsatz von ökologisch vorteilhaften Einsatzstoffen, z.B. Landschaftspflegematerial.
- Einführung von Mindestanforderungen (z.B. 60 % Wärmenutzung).
- Für Neuanlagen Streichung der Förderung von Strom aus flüssiger Biomasse.
- Einführung einer Kapazitäts-Prämie, um Strom aus Biogas-Anlagen marktorientiert erzeugen zu können (s.o.).
- Erweiterung der Verordnungsmöglichkeiten für weitergehende Nachhaltigkeitsanforderungen, insbesondere auch für feste und gasförmige Biomasse.
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