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Aktuelle News vom 11.11.2011 unter Reiter - weitere Informationen -

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Änderung der 4. BImSchV, neue Genehmigungsschwellen für Biogasanlagen ab 1. Juni 2012

Im Zuge der Neuordnung des Kreislauf-wirtschafts- und Abfallrechts mit Beschluss vom 10. Februar 2012 durch den Bundesrat, wurden neue Genehmigungs-tatbestände in der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des Umweltverträglichkeitsprüfgesetzes geschaffen. Gleichzeitig erfolgte die Einstufung von Gülle, zur Verwertung in Biogasanlagen, als Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfall-gesetzes. Die Änderung tritt zum 1. Juni 2012 in Kraft.

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„Novellierung Baugesetzbuch Stand 22.07.2011,

...500kW Grenze ist weg. Der §35 (Privilegierung) wurde für Biogasanlagen deutlich verändert.“

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Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien

(Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) - Arbeitsausgabe der Clearingstelle EEG, Stand: 1. Januar 2012

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meineumwelt GmbH - Gutachter und Sachverständige für Umweltschutz

Komplexität und hohe Qualitätsansprüche an Materialien und Dienstleistungen erschweren die Beurteilung von Sachverhalten, Produkten und Dienstleistungen.

Durch die Gesetzesflut und die Zunahme von Verordnungen und Normen werden juristische Entscheidungen und technische Abläufe verstärkt auf sachkundige Spezialisten gestützt.

Entscheidungsträger wie Richter, Anwälte und Unternehmer sind auf der Suche nach spezifischem und umfangreichem Fachwissen, um Entscheidungen bezüglich aktueller technischer Entwicklungen und Abläufe korrekt und in angemessener Zeit zu treffen.

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