
meineumwelt GmbH
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Aktuelle News vom 11.11.2011 unter Reiter - weitere Informationen -
Im Zuge der Neuordnung des Kreislauf-wirtschafts- und Abfallrechts mit Beschluss vom 10. Februar 2012 durch den Bundesrat, wurden neue Genehmigungs-tatbestände in der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des Umweltverträglichkeitsprüfgesetzes geschaffen. Gleichzeitig erfolgte die Einstufung von Gülle, zur Verwertung in Biogasanlagen, als Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfall-gesetzes. Die Änderung tritt zum 1. Juni 2012 in Kraft.
mehr Information unter Aktuell - weitere Informationen
...500kW Grenze ist weg. Der §35 (Privilegierung) wurde für Biogasanlagen deutlich verändert.“
(Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) - Arbeitsausgabe der Clearingstelle EEG, Stand: 1. Januar 2012
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